Am Montagabend, 02. September 2019, erläuterte Bischof Thomas Wihler den anwesenden Amtsträgern im Ruhestand, sowie den interessierten Glaubensgeschwistern das "neue Amtsverständnis", das ab sofort Gültigkeit hat.
Amt und Vollmacht Ein wichtiger Punkt war das Thema "Amtsvollmacht". Diese Amtsvollmacht berechtigt, im Namen des Dreieinigen Gottes zu handeln und zu reden. NEU werden folgende Amtsträger "ordiniert":
Diakone
Priester
Apostel
Stammapostel (Ausnahme, da wertvolles Amt)
Amt und Auftrag Der betreffende Amtsträger erhält einen Auftrag, kirchenrechtliche Aufgaben zu erledigen. Wenn das Amt nicht mehr besteht (zum Beispiel Ruhesetzung...), erlischt auch der Amtsauftrag.
Amt und Dienst Es gibt folgende Unterschiede bei der Übertragung von Aufgaben in der Neuapostolischen Kirche:
Ernennung (Stammapostelhelfer, Bezirksapostelhelfer, Lead-Apostle, Bischof sowie Vertreter des Bezirks- oder Gemeindevorstehers). Zum anderen werden künftig auch hauptverantwortliche Lehrkräfte sowie längerfristig tätige Jugendbeauftragte offiziell ernannt.
Aussage von Stammapostel Jean-Luc Schneider (2017): "Es ist meine Überzeugung, dass wir mehr denn je klar definierte Verantwortungen, fest umrissene Aufgaben und vor allem mehr Flexibilität brauchen!"